Beiträge von Austria500 im Thema „Chat-versteigerungen“

    Ja das stimmt schon aber wie oft schmiert bei euch der Rechner oder das Internet ab ?
    Kauft euch was besseres und wenn der Server down geht dann gibs garnichts weil der Versteigernde ja auch nicht mehr da ist und seinen Teil einhalten kann.
    Die 24h kann man ja ausweiten auf nächstes online zusammentreffen -> der Versteigerer schaut am nächsten Tag wenn er online kommt mit /list ob der Höchstbietende auch online ist oder so in die Richtung


    Aufwändig ist es immer.
    Faken kann man alles.
    Kontrollieren kann man nie alles.

    Oke dann wird nach einer beendeten Versteigerung (und der Höchstbietende offline geht/fliegt) geschaut ob er das Geld überhaupt im Besitz hat/hatte zur Zeit der Versteigerung (/money Spieler blablabla) und wenn er es hat wird davon ausgegangen dass derjenige
    Inet-verbindung verloren hat.


    Als Beweis muss immer ein Screenshot vorgezeigt werden! ! !


    Mögliche Fälle nach einer Versteigerung:


    Fall 1. Der Höchstbietende hat das Geld zur Zeit der Versteigerung und es wird 24h gewartet und dann ein report gemacht.
    Wenn nicht bezahlt wurde bis dahin.


    Fall 2. Der Höchstbietende hat das Geld nicht, zur Zeit der Versteigerung und bekommt einen report und die Items gehen an den
    Zweithöchsten Bieter


    So wäre das, denk ich mal, recht gut gelöst


    Mfg Luigi

    Hi. Wichtiger Vorschlag



    konkretes Beispiel:


    Ich hab heute 2 Stacks Eisenbarren Versteigert mit einem Startgebot von 1500 Mark
    Geboten wurde bis 3000 Mark (Höchstgebot) 2 und 3tes Gebot lag bei 2222 Mark und 2100 Mark
    Als der Höchstbieter nach beendigung sofort offline ging. Bot ich es dem 2ten Gebot an der darauf hin ebenfals offline ging und erst der dritte wollte die
    Stacks dann wirklich kaufen.


    Ergebnis:
    Startgebot -> 1500
    Höchstgebot -> 3000
    Differenz -> 1500
    Verlust durch offline gehen -> 900


    Mein Vorschlag zu so einem Beispiel :


    Ist die Einfuhr von Strafen in Höhe von einem fixen %satz (z.B. 10% des Gebots).
    Liegt so ein Fall vor kann man eine /pe an einen Polizisten machen und der erstellt dann eine Akte und kassiert das Geld des Falschbieters von dem Geld
    kann der Polizist je nach Höhe einen Mindestbetrag als Bearbeitungsgebühr einbehalten.


    Ergebnis für die Beteiligten


    Der Falschbieter bekommt eine Akte
    Der Geschädigte (in dem Beispiel oben also ich) bekommt das Strafgeld bis auf den Bearbeitungsbetrag den der Polizist behaltet.
    Der Polizist hat ein wenig Arbeit wird aber dafür "bezahlt"


    Hoffe es ist so in der Form verwirklichbar bzw. ausbaubar.


    Danek fürs lesen euer Luigi