Zitat
Art. 136
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der
Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
Du bist Christ und willst nicht Töten wenn dein Land es fordert ? Pech gehabt XD
oder: du willst deinem land dienen darfst aber nicht weil du muslim bist? das ist nach dem Artikel nicht rechtens. darüber hinaus stammt dieser Artikel aus der deutschen Verfassung vom 11. August 1919!(hat also nichts mit 1945 oder so zu tun) alle weiteren absätze dieses Artikels befassen sich mit den !rechten! die ich als gläubiger gegenüber dem Staat habe. es ist also anzunehmen das Absatz eins eher auf die staatsbürgerlichen rechte bezug nimmt. auch wenn ich zugeben muss das man es anders sehen kann.
wie du schon selbst gesagt hast, es kommt immer darauf an aus welchem Blickwinkel man es sieht.
man könnte die restlichen angeblichen Unstimmigkeiten genauso auseinander nehmen was mir aber jetzt zu aufwendig ist.
man muss sich einfach mal überlegen zu welcher zeit das entstanden ist und wieviel leute an dem ganzen beteiligt waren. es ist fast logisch das sich da die ein oder andere Unstimmigkeit eingeschlichen hat. unter strich ist es aber mehr als fraglich ob in einem mehr als unwahrscheinlichen fall, in dem jemand versuchen würde die entsprechenden lücken zu nutzen, es überhaupt zu rechtskräftigen folgen kommen würde. ohne das Grundgesetz studiert zu haben bin ich mir sicher das es für jede Situation mindestens 5 andere Artikel gibt die das wieder ausschliesen.