Selbstgemacht ist eh hübscher
Beiträge von Possi99 im Thema „Rechtliche frage!“
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Das weiß ich leider nicht.^^Aber für deutsche Texturen gilt das obenstehendeEDIT(H):
Zitat von Die WikipediaZum Urheberrecht in den USA
allgemein: das Urheberrecht erstreckt sich auf eine Dauer von siebzig
Jahre nach dem Tode des Urhebers – seit der Änderung von § 302 des US Copyright Act durch den Sonny Bono Copyright Term Extension Act
von 1998. Darüber hinaus sind das Datum der Veröffentlichung oder die
Eintragung der Rechte bei der Berechnung der Schutzdauer zu
berücksichtigen.
Quelle: Bildrechte - WikipediaLG Possi
@"Die Wikipedia": Ja das heißt wirklich so^^
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Jeder Inhalt eines Entwicklers / Künstlers usw. ist automatisch urheberrechtlich geschützt und darf nicht vervielfälltig werden oder benutzt werden um an des Basis was zu ändern. Es wäre nur eine freundliche Geste wenn jemand noch schreibt, dass seine Texturen (in diesem Falle) geschützt sind.
Wenn der Autor aber schreibt es ist Open Source und darf vervielfältig werden ist das kein Problem. Frage den Autor ob du dessen Texturen modifizieren und weiterreichen darfst. Dann brauchst du dir auch keine Sorgen machen.