Beiträge von Intel_ im Thema „Neulingen das Shouten verbieten“

    Wenn ich Artikel 2.(1) aus dem Grundgesetzbuch zitieren dürfte:

    Zitat


    Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
    soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
    verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Art.2 Abs. 1 Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit.


    Dies geschieht zum einen durch die allgemeine Handlungsfreiheit, zum anderen in Verbindung mit Art.1 Abs. 1 GG durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


    Die Entfaltung der Persönlichkeit stellt ein erstrebenswertes, wenn
    nicht sogar das höchste Gut im Rahmen einer radikal humanistischen Weltanschauung dar.


    Mit Durchsetzen der Regel, verbieten wir Neulingen temporär ihr Recht auf freie Entfaltung etc. Desweiteren sind vor dem Gesetz doch alle gleich? =)


    Bin gegen ein Verbot.