Wenn Du einen Doppelshop verkaufen willst und schreibst "Bitte den Shop XY übertragen", dann ist nicht klar, ob Du beide oder nur einen der beiden Teilshops meinst. Manche Architekten schreiben dann beides um und manche nur den, vor dem die PE erstelt wurde. Um solche Missverständnisse zu vermeiden rate ich Dir: Schreib ausdrücklich hin, dass Du den gesamten Doppelshop abgeben willst.