AGB:
Allgemeine Verhaltensrichtlinien:
§1 Das Auktionshaus ist ein Teil des Kaufmannsviertels und ein Teil des Servers Let'sMine. Alle Regeln, die dort gelten, gelten ebenso im Auktionshaus. Wer gegen diese allgemeinen Regeln verstoßt, kann mit einer Anzeige gegen sich rechnen.
§2 Sämtliche Elemente des Hauses sind Eigentum des Auktionshauses und somit sorgsam zu behandeln.
§3 Die Türen mit der Beschriftung "Nur für Mitarbeiter" dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung eines Mitarbeiters des Auktionshauses durchschritten werden. Die Tür zum Übergaberaum ist nicht gesichert, darf allerdings auch nur auf Anweisung durchschritten werden.
§3a Sind die Eingangstüren geschlossen, ist das Auktionshaus (zeitweilig) geschlossen.
§4 Die Endertruhe in der Haupthalle ist für jeden frei nutzbar. Es ist verboten, sie zu sichern oder abzubauen. Selbiges gilt für den Verzauberungstisch am Pult des Auktionators.
Für den Verkauf von Items:
§11 Die folgenden Bedingungen sind bindend, sobald der Verkäufer ihnen zustimmt. Die Zustimmung erfolgt entweder über eine eindeutige Aussage im Chat oder spätestens durch die Übergabe der Items an einen Mitarbeiter des Auktionshauses.
§12 Will ein Spieler ein oder mehrere Items versteigern lassen, so nennt er einem Mitarbeiter des Auktionshauses das Item/die Items sowie ein Startgebot für die Auktion. Das Auktionshaus erhält als Bearbeitungskosten 5% des Startgebotes, welche umgehend an den Mitarbeiter zu zahlen sind. Diese Entscheidungen sind gültig, sobald der Verkäufer dem Mitarbeiter den Anteil des Auktionshauses bezahlt.
§13 Die Items, die der Verkäufer abgibt, werden, sofern die 5% Bearbeitungskosten gezahlt wurden, umgehend in das Lager gebracht und verweilen dort, bis sie ersteigert wurden oder zurückverlangt werden. Der Mitarbeiter trägt daraufhin die genauen Daten (Item, Verkäufer, Startgebot) in das Auktionsbuch ein.
§14 Sämtliche Items sind bis zu ihrem entgültigen Verkauf Eigentum des Verkäufers. Ihm steht es frei, seine Items zurückzufordern, sofern sie noch nicht ersteigert wurden oder der Käufer sein Einverständnis gegeben hat. Bei der Rückgabe des Items werden die Bearbeitungskosten nicht erstattet. Sollte aus irgendeinem Grund (außer dem Verkauf des Items) das Item nicht mehr im Lager sein, hat der Verkäufer das Recht auf eine Entschädigung in Höhe des bei der Abgabe des Items genannten Startgebots.
§15 Wird ein abgegebenes Item nicht verkauft, bleibt es ohne weitere Kosten im Lager und wird bei der folgenden Auktion erneut angeboten. Auch diese Items dürfen nach §14 zurückgefordert werden.
§16 Dem Verkäufer steht es frei, dem Auktionshaus sein Item zu schenken. In diesem Fall geht das Item direkt in den Besitz des Auktionshauses über und wird versteigert. Der Erlös von geschenkten Items kommt dem Auktionshaus zugute.
Für den Erwerb von Items durch Ersteigern:
§21 Die folgenden Bedingungen sind bindend, sobald der Bieter ihnen zustimmt. Die Zustimmung erfolgt entweder über eine Aussage im Chat oder spätestens durch die Abgabe eines Gebots während der Versteigerungen.
§22 Die Versteigerung eines Items beginnt, sobald der Auktionator das aktuelle Item angekündigt hat und die Bieter um ihre Gebote bittet. Die Versteigerung ist beendet, sobald der Auktionator dies ankündigt.
§22a Ist ein Gebot genannt worden, bleibt allen Bietern rund 30 Sekunden Zeit, mehr zu bieten. Der Ablauf dieser Zeit wird vom Auktionator durch die Worte "xxx Mark zum ersten" (nach 10 Sekunden), "xxx Mark zum zweiten" (nach 20 Sekunden) und "xxx Mark zum dritten, verkauft!" (nach 30 Sekunden) oder vergleichbarem angesagt.
§23 Während einer Versteigerung, und nur dann, ist es sämtlichen Bietern erlaubt, Gebote für das zuvor angekündigte Item zu platzieren. Dies geschieht im lokalen Chat im Bereich des Auktionshauses. Die Anwesenheit der Bieter im Auktionshaus ist demnach notwendig. Gebote unterhalb des Startgebots werden ignoriert.
§24 Während einer Versteigerung ist bis auf die Gebote und die Ansagen der Mitarbeiter des Auktionshauses absolute Ruhe geboten. Wenn ein Spieler vermehrt diese Ruhe stört, wird es zu einer Anzeige wegen Spam, Flooding und/oder Beleidigung gegen ihn kommen.
§25 Vor, zwischen und nach den Versteigerungen ist normales Reden geduldet. Die entstehenden Gespräche müssen allerdings bei der Ankündigung des nächsten Items oder spätestens mit dem Beginn der entsprechenden Versteigerung unterbrochen werden.
§26 Das höchste Gebot gewinnt die Versteigerung, der Bieter zahlt und erhält erhält sein(e) Item(s) nach der Auktion. Wurde kein Gebot abgegeben, bleibt das Item im Lager und wird bei der nächsten Auktion wieder versteigert.
§27 Nachdem alle Items von der Auktionsliste versteigert wurden, steht es sämtlichen Bietern frei, mitgeführte Items zur Versteigerung anzubieten. Diese Versteigerungen werden ebenfalls nach dem obigen Muster vollzogen.
§28 Sind alle Versteigerungen abgelaufen, werden die Gewinner der einzelnen Auktionen nacheinander in einen separaten Raum zur Itemübergabe gebeten. (Diejenigen, die keine Versteigerung gewonnen haben, dürfen nun gehen. ) Die Itemübergabe erfolgt in der Reihenfolge der Versteigerungen.
§28a Der Gewinner betritt alleine den Raum, bezahlt den gebotenen Betrag an den Mitarbeiter im Raum und bekommt dafür das Item/die Items ausgehändigt.
§28b Sollte der Gewinner nicht genug Geld haben, um sein Gebot zu bezahlen, hat er eine Entschädigungssumme in Höhe von 10% des Mindestpreises des betreffenden Items zu entrichten. In diesem Fall gewinnt der Bieter mit dem nächstniedrigeren Gebot, sofern vorhanden.
§28c Wer unaufgefordert den Raum betritt, muss mit Verwarnungen und evtl. mit einer Anzeige rechnen.
§28d Sollte das Item in irgendeinem Punkt nicht mit der zuvor angekundigten Beschreibung übereinstimmen, darf der Käufer den Preis je nach Art und Größe des Fehlers herunterhandeln oder die Annahme des Items komplett verweigern. In letzteren Fall wird dem Bieter mit dem nächstniedrigeren Gebot das Item angeboten. In jedem Fall erhält der vorherige Bieter das zu viel gezahlte Geld komplett zurück.
§29 Sämtliche Items sind ab dem Verlassen des Übergaberaums im Besitz des Käufers. Für Verlust der Items nach dem Verlassen kann das Auktionshaus keine Haftung übernehmen.
Begriffserklärung:
Auktion: die gesamte Veranstaltung, wöchentlich stattfindend, bestehend aus mehreren Versteigerungen
Auktionator: Leiter einer Auktion, durch den Leiter des Auktionshauses bestimmt
Übergaberaum: Raum im Südosten des Gebäudes, gekennzeichet durch das Schild "Warenannahme / Warenausgabe"
Versteigerung: das Bieten auf ein bestimmtes Item bzw. mehrere zusammengeörige Items unter Anleitung durch den Auktionator